VII Eigentum

In Zeiten, in denen bei allgemeiner Orientierungslosigkeit allerlei Ideologien und Glaubenslehren miteinander im Streit liegen, ist es das gesündeste, dem Ruf „zurück zu den Tatsachen“ zu folgen.
Denn gerade die einfachsten Tatsachen werden in solchen Theorien gerne übersehen.
Damit aber verlieren diese Theorien die Anbindung an die Wirklichkeit. Sie werden zu idealistischen Luftgebäuden, die, versucht man, sie zu verwirklichen, grausam scheitern, weil die Wirklichkeit eine andere ist als die, die der Theoretiker sich ausgedacht hat.
Theorie und reale Verhältnisse passen nicht zusammen, was notwendigerweise zum Konflikt führen muss.
Zu den einfachsten und unbestreitbaren Tatsachen gehört: der Mensch ist ein Lebewesen. Damit ist er angewiesen auf Stoffwechsel mit seiner Umgebung, denn eben das, der permanente Stoffwechsel, ist die grundlegende Eigenschaft und Besonderheit des Lebens gegenüber allen anderen physikalischen Erscheinungen. Wird das Lebewesen von den Stoffen, die es benötigt, abgeschnitten, stirbt es.
Menschen, die verhungern, sind vom lebensnotwendigen Stoffwechsel abgeschnitten. Verhungern ist auch ein physikalisches Phänomen und es ist durchaus hilfreich, es auch so nüchtern zu sehen, denn daraus folgt, dass alles, was mit und für Menschen geplant wird, die Sicherung der Möglichkeit des Stoffwechsels voraussetzt, da Menschen ohne ihn nun mal nicht funktionieren können.
Vom in der Atemluft enthaltenen Sauerstoff und Wasser abgesehen ist der Mensch auf die Aufnahme von Biomasse angewiesen. Hier ist festzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der menschlichen Individuen sich die lebensnotwendige Biomasse nicht mehr umittelbar selbst verschaffen kann.
Grund ist die soziale Organisation der Menschen.
Die notwendige Ressource, sein Leben zu unterhalten, ist der Boden. Denn der bringt die Biomasse – sei sie pflanzlicher oder tierischer Natur – hervor. Dieser Boden wird jedoch fast zur Gänze von Menschen als Eigentum beansprucht; ein seit Alters her geschütztes Eigentum. Was für das Tier selbstverständlich ist, nämlich sich frei an allem zu bedienen, was der Boden hervor bringt, ist in den menschlichen Gesellschaften als Diebstahl unter Strafe gestellt, ja, gestattet ist dem Eigentümer des Bodens sogar ein Notwehrrecht, ein Selbsthilferecht, falls einer sein Eigentumsrecht verletzt und sich die Früchte seines Bodens ohne seine Erlaubnis aneignet.
Das Eigentumsrecht am Boden ist vielfach kritisiert worden.
Dass einst der Mensch einen Zaun um sein Gehöft zog und daran schrieb: „Dies ist mein. Der Eigentümer.“ betrachtete Rousseau als Sündenfall. Und stimmt darin durchaus mit der Thora überein: Kain war ein Ackersmann, doch Gott war der Viehnomade Abel lieber.
Dass Kain daraufhin den Abel qua Totschlag beiseite räumte, verweist auf einen alten Grundkonflikt, der über die insbesondere urgeschichtliche Auseinandersetzung zwischen Bauern- und Nomadenvölkern weit hinaus reicht. Denn auch heute noch – siehe Umweltschutzproblematik – hält sich die ethische Überzeugung, dass der Boden allen gehört und dass es schon eine Art Gewalttat ist, einen Teil davon als sein persönliches Eigentum zu beanspruchen, mit dem man machen kann, was man will.
Folgerichtig sieht der klassische Sozialismus die Vergesellschaftung des Bodens vor.
Nun ist es ja durchaus üblich im menschlichen Denken, ethisch begründete intuitive Entscheidungen zu fällen, die in ihren Gründen nicht geklärt sind – und die dann, generalisiert, zu dem Menschen wesensfremden moralischen Normen entarten können. Urgrund der Ethik ist das Verhältnis des erkennenden Menschen zum Sein. Es ist die leicht gesagte und so schwer zu erringende Erkenntnis, dass Sein ist, dass jedoch genau so gut auch nichts sein könnte. Es ist jedoch. Hieraus wächst das Begreifen, dass Sein Wert ist, der einzige Wert, aus dem sich alle anderen Werte ableiten.
Und hieraus wiederum wächst der ethische Wille, diesen Wert zu hüten, zu schützen und zu bewahren und Zerstörung von ihm abzuwehren.
Haben wir das erkannt, begreifen wir die Ursache unserer ethischen (Gewissens-)entscheidungen und unserer moralischen Basisnormen: böse ist, was Sein im Seienden vernichtet, gut ist, was Sein in Seiendem vor der Vernichtung bewahrt.
Eine Erkenntnis, die wir in dem noch auf der Intuition beruhenden jüdischen Satz finden: wer einen Menschen rettet, rettet die Menschheit.
So betrachtet verstehen wir die Kritik am beanspruchten Eigentumsrecht am Boden: wer dieses Recht beansprucht, gefährdet potentiell das Leben anderer Menschen, denen er diese überlebensnotwendige Ressource entzieht.
Diese Tatsache begründet die alten Gastrechts-Normen: da der Reisende in besonderem Maße vom Entzug dieser Ressource betroffen wäre, wird der Eigentümer auf die Gewährung des „heiligen Gastrechts“ verpflichtet. Doch Eigentum am Boden hat noch einen anderen Aspekt, der nicht vernachlässigt werden darf: Eigentum ist ein fundamentales Bedürfnis, das biologisch angelegt ist.
Auch das Tier strebt nach Eigentum, das es sich erkämpft und aggressiv verteidigt.
Es hat sein Revier. Eben dieses Revier sichert ihm die Lebensgrundlage und ist deswegen ein zentraler Punkt seines Tuns. Da der Mensch von seiner Biologie her ein Viech ist wie jedes andere auch, ist der Wille, Eigentum zu erwerben und gegen jedermann zu verteidigen, gefühlsmäßig angelegt.
Rousseaus Zaun um das Gehöft ist keine Erfindung eines einzelnen menschlichen Gehirns, keine soziale Entwicklung, sondern bewirkt von der biologischen Steuerung.
Diese Steuerung ist Wirklichkeit, die folglich nicht durch irgend welche Ideologien überwunden werden kann.
Hier erkennen wir in Marx' und insbesondere einigen Anarchisten das Denken einer vergangenen Zeit, in der Menschen sich vom Tier noch so himmelweit abgegrenzt fühlten, dass sie ihre eigenen biologischen Grundlagen nicht erkannten und insofern meinten, der Mensch könne sich ohne weiteres selbst neu erfinden.
Das ist nicht möglich, und darum waren entsprechende Experimente, die es, vor allem religiös motiviert, vereinzelt schon vor etlichen hundert Jahren gegeben hat, stets mit diktatorischer Vergewaltigung der menschlichen Natur verbunden und sind letztlich gescheitert.
In unserem Staat ist das Eigentum grundgesetzlich geschützt.
Noch deutlicher wird die zugestandene Bedeutung in einem weiteren Grundrecht: der Unverletzlichkeit der Wohnung. Eigentum ist, ein Stück von der Welt in Besitz zu haben, Sicherheit zu haben, nicht vertrieben werden zu können von dem Ort, auf den man seine Füße stellt.
Heimatlosigkeit, Unbehaustheit, Obdachlosigkeit sind Begriffe, die ein Bild gefühlter Schwäche, Instabilität und Verlorenheit malen.
Und wenn wir auf der Straße einen Obdachlosen sehen, der einen Einkaufswagen voll gepackt mit allerlei Kram mühselig vor sich her schiebt, den wir am liebsten umgehend im Müll entsorgen würden, so ist der Mann nicht verrückt, sondern er hält sich an seinem Eigentum fest.
Daraus folgt, der demokratische Staat hat nicht nur das Eigentum zu schützen, auch wenn es ihm so unbedeutend erscheinen mag, wie der Inhalt des Einkaufswagens eines Obdachlosen, er hat auch dafür zu sorgen, dass jeder seiner Bürger die Möglichkeit hat, sich das Eigentum zu erwerben, das er braucht, um sich in der Welt zu Hause fühlen zu können.
Und das nicht aus ideologischen Gründen, sondern deswegen, weil der Mensch als Lebewesen ist, wie er ist.
Und schon erkennen wir einen fundamentalen Rechtskonflikt, der dann erscheint, wenn ein Teil der Menschen so viel als sein geheiligtes Eigentum beansprucht, dass für andere nichts mehr übrig bleibt.
Ein Konflikt, der schon mal in Hörigkeit, Leibeigenschaft und Sklaverei enden kann, Zustände, in denen ein Mensch noch nicht einmal sich selbst Eigentum ist.
Hierzu ist nicht mehr zu sagen, als dass solche sozialen Zustände unmenschlich sind und der Menschenwürde widersprechen.
Ein sozialer und demokratischer Staat darf sie unter keinen Umständen zulassen.
Der Schutz des Eigentums kann also niemals unbegrenzt gelten. Selbstverständlich ist uns, dass unsere Freiheit an der Nasenspitze des Anderen endet. Ebenso selbstverständlich ist es aber, dass die Freiheit, Eigentum zu erwerben und zu beanspruchen, da endet, wo Andere dadurch zwingend in die Unbehaustheit in der Welt und in die vollkommene Abhängigkeit der Eigentümer gestoßen werden.
Es ist noch nicht so lange her, dass dies der Fall war.
Erinnert sei an die ostelbischen Junker, die fast den gesamten dortigen Boden so unter sich aufgeteilt hatten, dass niemand, selbst, wenn er seit Generationen ansässig war, ohne ihre Genehmigung und ohne sich ihrer Willkür zu unterwerfen, dort leben konnte.
Die Enteignung der ostelbischen Junker war eine staatliche Pflicht und wurde als solche auch von der Bundesrepublik anerkannt.
Es lässt sich also sagen, dass der Staat als die Organisation der Gesellschaft stets über die Verteilung des in ihm vorhandenen Eigentums zu wachen hat.
Denn das Streben nach Erwerb von Eigentum ist beständig in der Gefahr, fiebrig zu entarten, weil es biologisch angelegt, also triebhaft ist. Solchen triebhaften Entartungen kommt man nicht mit frommen Appellen bei, die böse Gier doch bitteschön zu unterdrücken, ebenso wenig, wie man manchen Männern mit dem Appell bei kommt, doch bitte die Frauen nicht zu vergewaltigen, nach denen ihnen gerade ist.
Dass das nicht funktioniert, zeigt sich insbesondere in Kriegszeiten, in denen die Organisation der Gesellschaft regelmäßig zusammen bricht.
Es zeigt sich die Schwäche der frommen moralischen Appelle.
Vielmehr hat der Staat die Bedingungen zu schaffen, unter denen solche triebhaften Entartungen ohne Sinn und Verstand in aller Regel nicht ausgelebt werden können, nicht nur mit Gesetzen und Sanktionen gegen diejenigen, die diese Gesetze brechen und mit wachsamer Beobachtung, sondern auch mit der aufklärenden Bildung der Gesellschaft, angefangen bei den Kindern, über die Natur und Zusammenhänge solcher biologischen Steuerungen, ihren schützenswerten Sinn wie auch ihren Grenzüberschreitungen, denen rigoros ein Riegel vorzuschieben ist.






