Das Kleingedruckte

in Kreditverträgen ist oft schwer zu durchschauen. Davon leben "Kredithaie", aber auch manche normale Bank stellt derartige Insolvenzfallen auf. Dieses war übrigens eine der wichtigen mikroökonomischenUrsachen für die internationale Finanzkrise
Verkehrsregeln für den Finanzmarkt
Kürzlich habe ich meine Bank um einen Kredit gebeten, um eine Anschaffung kurzzeitig zu finanzieren. Telefonisch wurde mir, bei einer einjährigen Laufzeit, ein effektiver Jahreszins von 3,7% angeboten. Als ich den Vertrag in der Bank unterschreiben wollte, sah ich, dass es gar kein eigener
Kredit meiner Bank war, sondern dass es sich um ein weiteres Kreditinstitut handelte, dessen Vertrag mir die Herren meiner Bank vorlegten. "Diese Kundenkredite lassen wir von anderen Instituten abwickeln," erläuterte mir der Banker und zeigte mir, wo ich unterschreiben sollte. Da bemerkte ich, dass von mir nicht nur die Zinsen, sondern auch noch eine Bearbeitungsgebühr gefordert wurde, welche die Gesamtkosten des Kredites allerdings fast verdreifachte.
Ich habe dieses Geschäft unter Protest zurückgewiesen und werde versuchen eine Bank zu finden, die das tut, wofür sie da ist: Geld zu leihen und zu verleihen, und zwar zu fairen Bedingungen.
Ich habe auch darauf hingewiesen, dass in den Vereinigten Staaten Millionen Kreditnehmer auf solche und noch viel schlimmere Weise in den finanziellen Ruin getrieben und um Haus und Hof gebracht worden seien. Die Tatsache, dass auf der Kundenebene (Mikroebene) solche Verträge möglich seien, hätte die Basis für jene Immobilienblase dargestellt, die im vorigen Herbst geplatzt ist.
Jetzt fordert die Bundesregierung, um solche Entwicklung in Zukunft zu verhindern, mehr Verbraucherschutz durch Aufklärung. Aber noch mehr Informationen geben auch keine Sicherheit.
Deshalb fordere ich in meinem Antrag "Stärkung des materiellen Verbraucherschutzes", der vom Institut für Finanzdienstleistungen der Universität Hamburg ausgearbeitet wurde, und den ich der SPD-Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche vorgelegt habe, eine absolute, gesetzlich fixierte Kreditkostenbremse ein und greife damit eine Initiative auf, die schon vor Jahren darauf gedrungen hat, über einen neuen Absatz im §138 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) den Tatbestand des Wuchers zum Schutze der Verbraucher zu definieren.
Mit einem Schreiben habe ich meine zuständigen FraktionskollegInnen gebeten, diesen Antrag in die laufenden Verhandlungen über die "neuen Verkehrsregeln für den Finanzmarkt" aufzunehmen.
Ermutigt dazu hat mich auch Franz Müntefering, der auf dem Elmshorner SPD-Landesparteitag wirksame Bremsen nicht nur für Autos, sondern auch für die Finanzmärkte einforderte.






