Gewohnheitsrechte

ergeben sich aus Wiederholungstaten. Das sollte gleich am Anfang mal klar sein.
Nun sieht sich die Öffentlichkeit inmitten einer Debatte, bei der die Fragen stehen, ob es sich ein Staat leisten könne, begangenes Unrecht mit einem weiteren Unrecht sühnen bzw. bekämpfen zu dürfen.
Steuerhinterziehung ist nicht nur in Deutschland ein Straftatsbestand (man spricht hier von einer so genannten Steuerstraftat, die nach § 370 AO mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann), und auch in der Schweiz wird zwischen der Steuerhinterziehung (lediglich mit Buße bedrohte Übertretung) und dem Steuerbetrug (auch mit Freiheitsstrafe bedrohtes Vergehen) unterschieden.
Die Frage, ob es hier moralisch vertretbar sei, mit dem "Ausloben" von Vergünstigungen (hier: Kopfgelder, Siegprämien, Anschiss-Provisionen usw.) gutartige schweizer Bürger zu Datendiebstählen zu animieren, hat seine Berechtigung und weckt gleichzeitig ein ungutes Gefühl in vielen Menschen, da das "Blockwart-Syndrom" in der deutschen Geschichte nicht unbekannt sein dürfte.
Andererseits ist festzustellen, dass es sich hier um einen reinen Datendiebstahl handelt, also von Hehlerei, die sich auf den Diebstahl von Sachen bezieht, kann dabei nicht gesprochen werden.
Betrachtet man einmal die Tatsache, dass ein "Bürger" Kenntnis von Straftaten erhielt, die begangen wurden und die noch begangen werden, so ließe sich eventuell ein Zusammenhang mit der so genannten "Bürgerpflicht" konstruieren, Straftaten zur Anzeige bringen zu müssen.
Diese Bürgerpflicht existiert allerdings nur für Straftaten, die geplant sind, sich in der Ausführung befinden und nicht - wie das fälschlicher Weise oftmals zu hören ist - für Straftaten, die bereits stattgefunden haben. Man könnte allerdings getrost davon ausgehen, dass es sich beim Inhalt der besagten CD um Straftaten handelt, die sehr wohl noch in vollem Gange sind oder die gar erst vor ihrem Anfang stehen.
Damit hätte denn der "Bürger" lediglich seiner Bürgerpflicht genüge getan, wenn, ja wenn er sich für seine Pflicht nicht noch fürstlich entlohnen ließe und sich damit weg vom pflichtgemäßen Handeln hin zu einem schäbigen Dieb bewegt hätte.
Das wirft natürlich wiederholt die Frage auf, ob es sich die deutsche Regierung leisten kann, Datendiebstahl auf Dauer zu belohnen, wenn es sich für den Staat lohnt, und damit eine Straftat für Datendiebe zum Gewohnheitsrecht werden zu lassen.
Frei nach dem Motto: Wenn Du mir Daten Deines Nachbarn besorgst, mit denen ich etwas anfangen kann, also Daten, die mir nützlich erscheinen, dann sollst Du auch in Zukunft freie Hand haben.
Hersteller und Vertriebsfirmen von Überwachungselektronik wie Conrad u.a. dürften sich über wachsende Umsätze freuen!
Resümmierend könnte man festhalten, dass die deutsche Regierung besser daran täte, die Finanzämter und die Ermittlungsbehörden qualitativ, quantitativ und personell aufzustocken, damit man dort die hoheitlichen Aufgaben rund um die Abgabenordnung in vollem Umfang wahrnehmen kann!
Es ist schon sehr verwunderlich, dass in einem hoch entwickelten Industrieland auf die Zuarbeit zwielichtiger Gestalten gesetzt werden muss.
Weiterhin verwunderlich, letztendlich folgerichtig und verständlich könnte aber hierbei die Feststellung sein, dass nach erfolgter Zuarbeit durch eben diese zwielichtigen Gestalten Personen, so genannte VIPs, ins Visier der Ermittler geraten, die bis dto. unter dem Schutzschirm des Systems ihre Kreise ziehen konnten.
Bei pflichtgemäßer Aufgabenerfüllung unserer Behörden wäre die Diskussion um die rechtswidrige Datenbeschaffung in diesem Maße wohl unnötig!






