Das Bundesverwaltungsgericht

hat am 28.01.2010 der Klage der Post-Konkurrenten PIN Mail und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste gegen die Postmindestlohn-Verordnung stattgegeben.
In der Konsequenz heißt dies, dass in der gesamten Branchen für 200.000 Beschäftigte nunmehr kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (zwischen 8,00 und 9,80 Euro bei Briefzustellern) mehr existiert. Kommt es nicht rasch zu einem neuen Mindestlohn, werden wir bald eine ganz neue Form von Post-„Beamten“ haben, nämlich als staatlich alimentierte Mindestlöhner.
Der Präsident des selbst ernannten Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelledienste (AGV-NBZ), Florian Gerster hat schon erklärt, dass etwa für TNT oder PIN ab sofort ein „Mindestlohn“ von 7,50 Euro im Westen und von 6,50 im Osten Deutschlands bezahlt würde. Im Klartext: die bisherigen Löhne werden um rd. 25 Prozent gekürzt.
Ver.di verlangt den raschen Erlass einer neuen Verordnung und geht davon aus, dass durch diese Entscheidung der Postmindestlohn nicht aufgehoben ist.
Die Dienstleistungsgewerschaft ver.di, die mit der Post den Tarifvertrag ausgehandelt hatte, der dann vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung allgemeinverbindlich erklärt worden ist, erklärte dagegen: „Durch die Entscheidung ist der Postmindestlohn nicht aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat Formfehler festgestellt. Damit ist der Postmindestlohn als das geeignete Mittel bestätigt worden, um Lohndumping in der Briefbranche zu verhindern“
Der Verbandschef der Postkonkurrenten betrachtet den Tarifvertrag dagegen als nichtig.
Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), dessen Mitgliederzahl allerdings unklar ist, versteht sich als Vertreter u.a. der PIN Mail AG, von TNT, ANNEN-POST, Brief Express Röder, CITIPOST, DBU – Die Briefunion, NET-DBS, PIN AG, Porto Sparen im Norden, Punkt Direkt Vertrieb, Speedy Express, Thüringer Post Service, Westdeutscher Post Service WEST MAIL und anderer mehr.
Diese Briefzusteller bedienen vor allem Großkunden, darunter (interessanterweise) auch Kommunen, wie Berlin, Köln Leipzig.
Sie „ersparen“ sich damit beim Porto eines Briefes 7 Cent. Die Gegenrechnung, wie viel Geld die Kommunen im Gegenzug für Alg II-Aufstocker aufbringen müssen, haben wohl die wenigsten aufgemacht.
Zu den Kunden gehören aber auch Kirchen und sogar Gewerkschaften wie Transnet.
Florian Gerster geht ganz selbstverständlich davon aus, dass die von ihm vertretenen Firmen künftig wieder mit vom Staat subventionierten Niedriglöhnen großer Teile der Beschäftigten kalkulieren können und auf der Basis eines solchen Geschäftsmodells wieder „verstärkt investieren“ könnten.
Der vom Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelledienste (AGV-NBZ) im Dezember 2007 abgeschlossene Tarifvertrag mit Mindestlöhnen 7,50 Euro (West) und 6.50 Euro (Ost) gilt bis 31. Dezember 2010.
Atmender Arbeitsmarkt a´la Florian Gerster
Mir ist ohnehin schleierhaft, weshalb Polittalkmoderatoren jemanden ins Studio bestellen, der über Moral, Ethik und Effizienz in der Arbeitswelt reden soll, aber gefeuert wurde, weil er bewies, wie man es auch anders machen kann.
Nur zur Erinnerung: Gerster war noch für eine Viertelmillion Euro Jahresgehalt plus Dienstwohnung im Luxushotel plus drei Dienstwagen unfähig, seinen Job als Chef der Bundesanstalt für Arbeit auch nur eine Legislaturperiode lang auszuüben, ohne im hohen Bogen rauszufliegen. So jemanden nennt man einen Nichtbringer. Sich nicht einmal zwei Jahre lang für viel Geld am Riemen reißen zu können, bedeutet, im Niedriglohnsektor unbrauchbar zu sein.
Der Multifunktionsinhaber Florian Gerster, Unterstützer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und offenbar immer noch SPD-Mitglied, musste sich übrigens als Chef der Bundesagentur, wo er als erste Amtshandlung sein Gehalt auf 800.000 Euro hochsetzte, zurückziehen, weil er rund 38 Millionen für Berater ausgegeben hat.
Um die damalige Bundesanstalt für Arbeit effektiv leiten zu können, hielt es Gerster für notwendig, je einen Chauffeur in Nürnberg, in Berlin und in seiner Heimatstadt Worms zur Verfügung zu haben.
Gerster war schon immer ein Anhänger eines Kombi-Lohn-Modells, bei dem der Staat die Löhne subventioniert. In Japan nehmen sich Menschen das Leben, wenn Sie öffentlich zurechtgewiesen wurden. In Deutschland treten Sie bei Anne Will auf. Das hat was mit Schamgefühl zu tun. Einst verheizten Sie Steuergelder, heute helfen Sie Unternehmen, Menschen auszubeuten. Sozialverträglich wäre es, wenn Sie auf der Stelle keine öffentlichen Auftritte mehr absolvieren würden. Und Ihr SPD-Parteibuch abgeben, Genosse Gerster!
Als Tarifpartner stand dem AGV-NBZ die von den Arbeitgebern selbst angestoßene GNBZ (Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste) gegenüber, der das Amtsgericht Köln den Gewerkschaftsstatus nicht zu erkannte. Unter welchem „Gleichgewicht“ der Tarifpartner dieser Tarifvertrag zustande kam, zeigte sich etwa daran, dass die Beschäftigten der PIN AG von ihrem Arbeitgeber zur Demonstration gegen einen Mindestlohn animiert wurden.
Sollte es nicht rasch wieder zu einem auskömmlichen einheitlichen Mindestlohn bei den Briefzustellern kommen, wird es zu einem staatlich subventionierten Wettbewerb der Konkurrenten der Post AG kommen, dem die Post nicht lange standhalten könnte.
Die „neuen“ Brief- und Zustelldienste können sich ja nur deswegen auf dem Markt halten, weil sie ihre Briefzusteller noch mehr als die Post ausbeuten. Die Post AG wird nachziehen und die Löhne nach unten anpassen müssen.
Wenn dieser „Wettbewerb“ so weiter läuft, dann haben wir zum Schluss eine ganz neue Form der alten Post-„Beamten“ wieder, nämlich solche, die der Staat als Arbeitslosengeld II-Empfänger alimentiert – wenn auch auf dem Niveau der Bedürftigkeit.
Genosse Winfried Heinzel ist Autor auf der Seite mein Herz schlägt links






